Zuletzt aktualisiert: 18.09.2026
Diese Urheberrechts- und Inhaltsrichtlinie erläutert, nach welchen Grundsätzen presswaverx.com unter https://1360.neurogena.net redaktionelle Inhalte veröffentlicht, Rechte achtet und Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen bearbeitet. Sie richtet sich an Leserinnen und Leser, Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber sowie Personen, die eine sachliche Korrektur anregen möchten. Das Portal ist ein nichtkommerzielles redaktionelles Informationsangebot über Orte in der Schweiz und nimmt keine Nutzeruploads oder Kommentare entgegen.
Geltungsbereich und redaktioneller Anspruch
Die Inhalte von presswaverx.com behandeln öffentlich relevante Orte, kulturelle Bezüge und bekannte Persönlichkeiten mit Bezug zur Schweiz. Redaktionelle Beiträge sollen nachvollziehbar, respektvoll und klar von Tatsachenbehauptungen, Einordnungen und Meinungen unterscheidbar sein. Wo Aussagen über Personen, Orte oder Ereignisse auf öffentlich zugänglichen Informationen beruhen, werden sie mit der gebotenen Sorgfalt auf Plausibilität geprüft.
Redaktionelle Sorgfalt kann Fehler dennoch nicht vollständig ausschliessen. Angaben zu Aufenthaltsorten, Vorlieben, Beziehungen oder privaten Umständen von Personen werden nicht allein deshalb veröffentlicht, weil sie in sozialen Netzwerken oder einzelnen Medien erscheinen. presswaverx.com achtet insbesondere auf Persönlichkeitsschutz, Privatsphäre und die Würde der dargestellten Personen. Nicht veröffentlicht werden sollen Informationen, die unnötig in die Privatsphäre eingreifen, eine konkrete Gefährdung begünstigen oder unbelegte Tatsachen als gesichert darstellen.
Diese Richtlinie beschreibt den Umgang mit Inhalten und Meldungen; sie ersetzt keine individuelle rechtliche Beurteilung. Die anwendbaren gesetzlichen Regeln, insbesondere des Schweizer Urheberrechts und Persönlichkeitsschutzes, bleiben massgebend.
Rechte an Texten, Bildern und sonstigen Inhalten
Die auf presswaverx.com veröffentlichten redaktionellen Texte, die Auswahl und Anordnung der Inhalte, eigene Grafiken sowie weitere eigenständige Bestandteile sind, soweit rechtlich geschützt, urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt. Rechte können bei presswaverx.com, bei den jeweiligen Autorinnen und Autoren oder bei anderen berechtigten Personen liegen. Ein fehlender Rechtevermerk bedeutet nicht, dass ein Inhalt frei verwendet werden darf.
Das Lesen, Speichern im üblichen Browser-Cache und Teilen einer Seite im Rahmen der technischen Funktionen des jeweiligen Dienstes bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang möglich. Eine weitergehende Vervielfältigung, Bearbeitung, systematische Übernahme, öffentliche Zugänglichmachung oder Nutzung für eigene Veröffentlichungen setzt grundsätzlich die Einwilligung der jeweiligen Rechteinhaberin oder des jeweiligen Rechteinhabers voraus, sofern keine gesetzliche Schranke greift.
Das Schweizer Urheberrechtsgesetz kennt unter bestimmten Voraussetzungen Schranken, etwa für Zitate. Ein Zitat muss einen nachvollziehbaren Zweck erfüllen, darf nur den dafür erforderlichen Umfang haben und muss die Quelle bezeichnen, soweit dies üblich und möglich ist. Die blosse Nennung einer Quelle schafft jedoch keine Nutzungserlaubnis für Texte, Fotografien, Videos, Karten, Logos oder andere geschützte Werke. Bei Unsicherheit sollte vor einer Übernahme die Zustimmung der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers eingeholt werden.
Bildmaterial, Namen und Persönlichkeitsrechte
Fotografien, Illustrationen, Filmstills, Marken, Namen und erkennbare Darstellungen von Personen können neben dem Urheberrecht weitere Rechte berühren. Dazu zählen insbesondere Rechte am eigenen Bild, Namensrechte, Markenrechte sowie der Schutz der Persönlichkeit nach Schweizer Recht. Bei Beiträgen über prominente Personen wird ein öffentliches Interesse nicht mit einer grenzenlosen Veröffentlichungsbefugnis gleichgesetzt.
Eine redaktionelle Erwähnung einer Person, eines Hotels, eines Restaurants, einer Veranstaltung oder eines Ortes bedeutet weder eine Zusammenarbeit noch eine Empfehlung oder Zustimmung der genannten Person oder Organisation. Ebenso begründet die Aufnahme eines Ortes in einen Beitrag kein Recht, ihn mit presswaverx.com zu bewerben oder den Eindruck einer offiziellen Verbindung zu erwecken.
Falls eine Abbildung, eine Namensnennung oder eine Tatsachenbehauptung Ihre Rechte oder schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen könnte, bitten wir um eine konkrete Meldung. Bei begründeten Anliegen wird der beanstandete Inhalt sorgfältig geprüft. Je nach Ergebnis kann eine Klarstellung, Berichtigung, Einschränkung, Entfernung oder eine andere angemessene Massnahme erfolgen.
Sachliche Korrekturen und redaktionelle Hinweise
presswaverx.com begrüsst sachliche Hinweise zu möglichen Fehlern, unklaren Formulierungen, veralteten Angaben oder fehlendem Kontext. Für eine zügige Prüfung hilft es, wenn der betreffende Beitrag eindeutig bezeichnet wird und die beanstandete Aussage wörtlich oder sinngemäss wiedergegeben ist. Bitte erläutern Sie auch, welche Korrektur Sie für erforderlich halten und worauf sich diese Einschätzung stützt.
Eine Korrekturanfrage ist nicht automatisch eine Rechtsverletzungsmeldung. Redaktionelle Wertungen, zulässige Zusammenfassungen oder nachvollziehbare unterschiedliche Einschätzungen werden nicht allein deshalb geändert, weil eine Person mit ihnen nicht einverstanden ist. Nachvollziehbare Fehler können jedoch berichtigt, präzisiert oder mit ergänzendem Kontext versehen werden. Wenn eine frühere Fassung wesentlich geändert wird, entscheidet die Redaktion je nach Bedeutung des Falls, ob ein Hinweis auf die Änderung sinnvoll ist.
Meldung möglicher Urheberrechts- oder Rechtsverletzungen
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ein auf presswaverx.com veröffentlichter Inhalt Ihr Urheberrecht, ein Leistungsschutzrecht, ein Markenrecht, ein Persönlichkeitsrecht oder ein anderes schutzwürdiges Recht verletzt, senden Sie Ihre Meldung an [email protected]. Bitte verwenden Sie diesen Kontaktweg auch dann, wenn eine rasche vorläufige Prüfung aus Ihrer Sicht wichtig ist.
Eine Meldung wird nach ihrem Inhalt geprüft. presswaverx.com kann dabei öffentlich erkennbare Informationen, die vorgelegten Unterlagen und die konkrete Reichweite der beanstandeten Nutzung berücksichtigen. Eine Meldung führt nicht zwingend zur sofortigen Entfernung, insbesondere wenn Angaben fehlen, Rechte unklar sind oder eine sachliche Prüfung erforderlich ist. Bei klaren oder glaubhaft gemachten Verletzungen können vorsorgliche Schritte angemessen sein.
Das Schweizer Recht sieht für dieses redaktionelle Portal kein allgemeines, mit einem ausländischen Verfahren vergleichbares standardisiertes Gegenmeldesystem vor. Da presswaverx.com keine Nutzerbeiträge, Kommentare oder Upload-Funktionen anbietet, bestehen auch keine Nutzerkonten, über die ein Wiederholungstäter-System für hochgeladene Inhalte geführt würde. Betroffene, deren eigene Rechte oder Stellung durch eine Meldung berührt werden, können ihre Sicht und vorhandene Belege über dieselbe Kontaktadresse einreichen.
Erforderliche Angaben in einer Meldung
Damit eine Meldung geprüft werden kann, sollte sie so konkret wie möglich sein. Bitte fügen Sie insbesondere die folgenden Angaben bei:
- den vollständigen Titel oder eine eindeutige Beschreibung des beanstandeten Inhalts;
- die genaue Internetadresse der betroffenen Seite auf https://1360.neurogena.net oder andere Angaben, mit denen der Inhalt zuverlässig auffindbar ist;
- eine Beschreibung des Rechts, das Ihrer Ansicht nach verletzt wird, und des beanstandeten Bestandteils, etwa Textpassage, Bild, Überschrift oder Darstellung;
- einen nachvollziehbaren Nachweis Ihrer Berechtigung, wenn Sie für eine Rechteinhaberin oder einen Rechteinhaber handeln;
- Unterlagen oder konkrete Informationen, welche die behauptete Rechtsinhaberschaft oder den beanstandeten Sachverhalt stützen;
- Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit für Rückfragen;
- eine Erklärung nach bestem Wissen, dass Ihre Angaben zutreffend sind und die beanstandete Nutzung aus Ihrer Sicht nicht durch eine Erlaubnis oder eine gesetzliche Ausnahme gedeckt ist.
Bitte übermitteln Sie nur Informationen, die für die Prüfung notwendig sind. Besonders schützenswerte Personendaten, Identitätsdokumente oder umfangreiche Unterlagen sollten nicht unaufgefordert übermittelt werden, wenn ein weniger eingriffsintensiver Nachweis genügt. Falls zusätzliche Informationen erforderlich sind, kann presswaverx.com Rückfragen stellen.
Prüfung und mögliche Massnahmen
Nach Eingang einer ausreichend konkreten Meldung wird geprüft, ob der beanstandete Inhalt erreichbar ist, ob die Meldung eine erkennbare Rechtsgrundlage nennt und ob weitere Abklärungen erforderlich sind. Die Dauer einer Prüfung hängt vom Umfang, der Klarheit der Angaben und der Verfügbarkeit von Unterlagen ab. presswaverx.com kann keine bestimmte Bearbeitungsdauer zusagen.
Ergibt die Prüfung einen nachvollziehbaren Grund zur Beanstandung, kann presswaverx.com den Inhalt ganz oder teilweise entfernen, vorläufig nicht zugänglich machen, berichtigen, ergänzen, kürzen oder die Darstellung anpassen. Wenn eine Rechtslage unklar bleibt, können ergänzende Nachweise erbeten oder die Beteiligten auf eine direkte Klärung verwiesen werden. Eine Massnahme erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, soweit eine solche nicht ausdrücklich erklärt wird.
Bei Beiträgen mit mehreren eigenständigen Bestandteilen wird möglichst nur der betroffene Teil geprüft und bearbeitet. Dies dient dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit und dem Interesse an einer sachlich vollständigen Berichterstattung. In dringlichen Fällen, etwa bei einer glaubhaft dargelegten schwerwiegenden Persönlichkeitsbeeinträchtigung, kann eine vorläufige Einschränkung vor Abschluss aller Abklärungen in Betracht kommen.
Unrichtige Angaben und missbräuchliche Meldungen
Meldungen sollen nach bestem Wissen vollständig und wahrheitsgemäss erfolgen. Der Meldeweg darf nicht eingesetzt werden, um zulässige Kritik, eine sachliche Berichterstattung, konkurrierende Auffassungen oder unerwünschte, aber rechtmässige Inhalte ohne tragfähige Grundlage entfernen zu lassen. Wer im Namen einer anderen Person handelt, sollte hierzu berechtigt sein.
Offensichtlich unbegründete, irreführende oder wiederholt missbräuchliche Meldungen können zurückgewiesen werden. Soweit eine Meldung unklare oder widersprüchliche Angaben enthält, kann presswaverx.com von einer inhaltlichen Massnahme absehen, bis eine ausreichende Klärung möglich ist. Gesetzliche Ansprüche von betroffenen Personen bleiben davon unberührt.
Datenschutz bei Meldungen und Cookies
Bei einer Meldung können Personendaten anfallen, insbesondere Kontaktangaben, Angaben zur Berechtigung und der Inhalt der Korrespondenz. Diese Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Entgegennahme, Prüfung, Beantwortung und Dokumentation des Anliegens oder zur Wahrung rechtlicher Interessen erforderlich ist. Welche weiteren Datenverarbeitungen auf presswaverx.com stattfinden und welche Rechte betroffene Personen haben, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Portals.
Für die Schweiz gelten insbesondere die Anforderungen des Datenschutzgesetzes und, soweit einschlägig, die Vorschriften über den Schutz der Privatsphäre in der Fernmeldekommunikation. Soweit eine Verarbeitung ausnahmsweise in den räumlichen Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung fällt, werden die dort anwendbaren Transparenz- und Betroffenenrechte zusätzlich berücksichtigt. Diese Inhaltsrichtlinie trifft keine Aussage darüber, welche technischen Cookies oder vergleichbaren Technologien im Einzelfall eingesetzt werden; entsprechende Informationen und Auswahlmöglichkeiten gehören in die dafür vorgesehene Cookie- oder Datenschutzhinweisgebung.
Anwendbarer Rahmen, Kontakt und Änderungen
Diese Richtlinie orientiert sich am Schweizer Rechtsrahmen, insbesondere am Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie an den Regeln zum Schutz der Persönlichkeit. Zwingende Bestimmungen, die aufgrund des Einzelfalls anwendbar sind, bleiben vorbehalten. Die Richtlinie begründet keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Garantien und schränkt gesetzliche Rechte nicht ein.
Fragen zu dieser Richtlinie, Hinweise auf sachliche Fehler und Meldungen möglicher Rechtsverletzungen richten Sie bitte an [email protected]. presswaverx.com kann diese Richtlinie anpassen, wenn sich redaktionelle Abläufe, technische Funktionen oder rechtliche Anforderungen ändern. Massgeblich ist die jeweils auf https://1360.neurogena.net veröffentlichte Fassung mit dem oben genannten Aktualisierungsdatum.